Websites der Gruppe Anmelden Eigenes Konto anlegen

Warnmeldung

This form submits changes to your default configuration and may need to be entered from www.chauvin-arnoux.com.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Geltung der Verkaufsbedingungen
Die Chauvin Arnoux GesmbH Wien (nachträglich C.A. genannt) nimmt Bestellungen und Aufträge ausschließlich zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen entgegen. Die Geltung entgegenstehender Bedingungen des Käufers bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

2. Anbote
Unsere Anbote sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind, stets freibleibend. Technische Änderungen vorbehalten.

3. Auftragsbestätigung
Einlangende Aufträge und Bestellungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich angenommen.

4. Preise
Die in unseren Angeboten oder Auftragsbestätigungen enthaltenen Preise fußen auf Kalkulationen zum Zeitpunkt der Preisangabe. Sollten sich die Grundlagen dieser Kalkulation insbesondere durch veränderte Marktpreise der Zuliefermaterialien oder Lohnerhöhungen bis zum Tag der Lieferung verändern, so behalten wir uns die Angleichung des Preises vor.
Alle Preise sind Nettopreise in EURO ohne Umsatzsteuer. Zu diesen Preisen kommt die Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Die Preise gelten grundsätzlich ab Lager Wien, unversichert, verpackt, sofern nicht andere Bedingungen vereinbart sind.

5. Zahlung
CHAUVIN ARNOUX Produkte:
Unsere Rechnungen, auch solche über Teillieferungen sind - falls nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird - binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto ohne Abzug zu bezahlen. Bei Aufträgen unter 150,- Euro wird zusätzlich ein Mindermengenzuschlag von 15,- Euro verrechnet.
LD-DIDACTIC Produkte:
Unsere Rechnungen, auch solche über Teillieferungen sind - falls nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird – nach Rechnungserhalt prompt ohne Abzug zu bezahlen. Es wird zusätzlich eine Pauschale für Verpackung und Transport in der Höhe von 33,80 Euro verrechnet.
Für alle Produkte gilt:
Im Falle des Zahlungsverzugs sind sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Es werden Verzugszinsen von 15% p.a. vereinbart. Eine Aufrechnung mit Forderungen gegen uns ist ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug oder bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben wir das Recht, alle offenen Forderungen sofort fällig zu stellen, alle weiteren Lieferungen und Leistungen sofort einzustellen und die Arbeiten an noch nicht erfüllten Verträgen bis zur Sicherstellung der künftigen Zahlungen einzustellen. Erfüllungsort für Zahlungen des Käufers ist Wien.

6. Lieferung
Die angegebenen Lieferfristen sind stets freibleibend, d.h. ohne rechtliche Bindung. Schadenersatzansprüche aller Art unter Berufung auf die Überschreitung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Wir sind befugt, Teillieferungen zu erbringen, der Käufer ist nicht berechtigt, Teillieferungen zurückzuweisen.

7. Verpackung
Waren können nach unserem Ermessen verpackt oder unverpackt geliefert werden. Die Kosten einer vom Käufer gewünschten Spezialverpackung werden separat berechnet.

8. Versand
Auslieferungen erfolgen per Postversand, auf Kundenwunsch können aber Zusatzdienste wie Lieferung per Postexpress, Bahn, Spedition, Paketdienst, etc. vereinbart werden. Die diesbezüglichen Kosten gehen dann zu Lasten des Käufers.

9. Erfüllungsort
Erfüllungsort der Warenlieferung ist unser Geschäftssitz in Wien. Mit Übergabe der Ware an die Post bzw. den ersten Frachtführer gehen Gefahr und Zufall auf den Käufer über und gilt die Ware als ihm zur Verfügung gestellt. Die Verladung und Versendung erfolgt daher - auch bei frachtfreier Lieferung - auf Gefahr des Käufers. Wir sind ohne speziellen Auftrag nicht verpflichtet, für eine Versicherung der Ware Sorge zu tragen.

10. Warenrücksendung
Rücksendungen bedürfen ausnahmslos unserer vorherigen Zustimmung. In jedem Fall berechnen wir 10 % des Warenwertes für anteilige Bearbeitungskosten, mindestens aber € 10,- + gesetzlicher MwSt.

11. Gewährleistung
Unsere Gewährleistung ist auf Mängel beschränkt, die auf einem Fehler des Produkts beruhen, der die Gebrauchsfähigkeit der Ware beeinträchtigt. Technische Änderungen, die die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit nicht wesentlich beeinträchtigen, sowie Abweichungen von Mustern oder von früheren Lieferungen oder von sonstigen Angaben begründen keine Gewährleistungsverpflichtung unsererseits. Unsere Gewährleistung gilt überdies nur für Mängel, die unter Einhaltung der vorgesehenen Betriebsbedingungen und bei sachgemäßem Gebrauch auftreten.
Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir nur im Rahmen der von uns selbst gegen den Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr gemäß Punkt 7.
Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Waren bei Erhalt unverzüglich zu überprüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Eine Mängelrüge hat spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich einzugehen. Die Mängelrüge ist nur wirksam, wenn sie den Mangel genau beschreibt. Dem Käufer obliegt es, die Ware zum Zweck der Überprüfung des beanstandeten Mangels an unser Werk spesenfrei einzusenden. Bei Unmöglichkeit bzw. Untunlichkeit einer Übersendung ist eine Besichtigungsmöglichkeit des Mangels an Ort und Stelle zu gewähren.
Von uns als mangelhaft anerkannte Waren werden nach unserer Wahl verbessert oder ersetzt. Eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht tritt durch eine Mängelbehebung nicht ein.
Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir hierzu unsere schriftliche Zustimmung gegeben haben.

12. Schadenersatz
Dem Käufer stehen bei mangelhafter Erbringung unserer Leistung ausschließlich die Gewährleistungsansprüche zur Verfügung. Schadenersatzansprüche jedweder Art wegen mangelhafter Erfüllung sind ausgeschlossen, sofern sich nicht aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, dass uns ein so gravierendes grobes Verschulden zur Last fällt, das dem Vorsatz gleichzustellen ist.

13. Eigentumsvorbehalt
An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentumsrecht bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren vor. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder Bekanntwerden von Umständen, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern geeignet sind, haben wir das Recht, die sofortige Herausgabe der gelieferten aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes und/oder die Rücknahme der Ware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, hierfür ist eine gesonderte Erklärung unsererseits erforderlich.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, sowie die mit dem Käufer im Einzelfall abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich österreichischem Recht.
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich in Wien zuständigen Gerichts vereinbart.

15. Teilnichtigkeit
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig oder nichtig sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen nicht. An die Stelle der einzelnen Vertragsbestimmungen tritt jeweils die gesetzliche Regelung.

16. Schriftform
Änderungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen bedürfen ebenfalls der Schriftform und sind ansonsten ungültig.

17. Export- und Importgenehmigungen
Von C.A gelieferte Produkte und technische Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Beachtung allfälliger Ausfuhrbestimmungen, insbesondere von etwaigen Ausfuhrverboten in bestimmte Staaten, obliegt ausschließlich dem Kunden.
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von C.A, bedarf gleichzeitig Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber von C.A,. Embargobestimmungen gemäß internationaler Abkommen oder von internationalen Organisationen verhängt (z.B. UNO) sind striktest einzuhalten.

18. Allgemeine Bestimmungen
Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden ist Wien. C.A ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu klagen.
Es gilt das Recht der Republik Österreich. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

CHAUVIN ARNOUX Ges.m.b.H., Wien, V 01/24